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Verlustübernahme: GesellschaftSt
•Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits wiederholt ausgesprochen, daß die Verlustübernahme bei einer Tochtergesellschaft durch die Muttergesellschaft auf Grund eines Ergebnisabführungsvertrages gesellschaftsteuerpflichtig ist. - (§ 2 Z 2 KVG)
Dabei ist es ohne Belang, „ob dem zu deckenden Verlust eine Vermögenseinbuße entspricht oder ob es sich lediglich um einen sogenannten ,Buchverlust' handelt".
S. R 69Was die von der Beschwerdeführerin ins Treffen geführte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes anlangt, ist darauf hinzuweisen, daß wegen der Zeitbezogenheit von Abgabenvorschriften Gemeinschaftsrecht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Österreich erst betreffend abgabenrechtlich relevante Sachverhalte von Bedeutung sind, die sich ab dem verwirklicht haben. (Abweisung)
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