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GrESt: Grundstückstausch
•Einer Vereinbarung über die wechselseitige Hingabe von Grundstücksanteilen fehlt es gemäß § 942 ABGB am Merkmal der Unentgeltlichkeit, vielmehr liegt in diesem Fall ein Tauschvertrag vor, der der Grunderwerbsteuer zu unterwerfen ist. - (§ 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG), (Abweisung)
(, 0149)