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Berufskleidung: Reinigung
•Die für die Reinigung von Berufskleidung im eigenen Haushalt aufgewendeten Beträge dürfen wegen des Aufteilungsverbotes nicht geltend gemacht werden, eine Erstreckung dieser Vorschrift auf Aufwendungen für einen vom Haushalt des Steuerpflichtigen getrennten Haushalt eines Angehörigen steht mit dem Gesetz nicht im Einklang. - (§ 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988)
S. R 68(Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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Anmerkung: Zu diesem Judikat ausführlich Atzmüller in SWK-Heft 27/1997, Seite S 573.