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Dienstverhältnis: Kriterien
•Die Frage, ob ein Dienstverhältnis vorliegt, ist vorerst anhand von zwei Kriterien, nämlich Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber und Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers, zu prüfen; falls danach noch keine klare Abgrenzung möglich ist, ist unter Heranziehung weiterer Kriterien nach dem Gesamtbild der tatsächlich verwirklichten vertraglichen Vereinbarungen zu untersuchen, ob die Merkmale der Selbständigkeit oder jene der Unselbständigkeit überwiegen. - (§ 47 Abs. 2 EStG 1988)
Im Beschwerdefall deuteten u. a. die vom Beschwerdeführer unterfertigten Rechnungen über seine geleistete Tätigkeit eindeutig auf das Vorliegen einer selbständigen Tätigkeit hin, wobei die Umsatzsteuer offen ausgewiesen war und keinerlei Hinweise auf eine Abrechnung nichtselbständiger Gehaltszahlungen enthalten waren. (Abweisung)
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