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SWK 20, 15. Juli 1998, Seite R 66

Werbungskosten

Aufwendungen zur Vermeidung eines „Sterbens vor der Zeit" sowie für leistungsfördernde und lebenserwartungserhaltende Maßnahmen sind nicht als Werbungskosten anzuerkennen, da sie nicht nur das Erwerbsleben, sondern auch das Privatleben betreffen. - (§ 16 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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