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Werbungskosten
• Aufwendungen zur Vermeidung eines „Sterbens vor der Zeit" sowie für leistungsfördernde und lebenserwartungserhaltende Maßnahmen sind nicht als Werbungskosten anzuerkennen, da sie nicht nur das Erwerbsleben, sondern auch das Privatleben betreffen. - (§ 16 EStG 1988), (Abweisung)
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