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Bescheidadressat einer umgegründeten Personengesellschaft
Dem , liegt im wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beschwerdeführerin, eine Bank-KG, wurde gemäß § 8 a KWG 1979 rückwirkend zum im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in eine Bank-AG eingebracht. Im Zuge einer steuerlichen Betriebsprüfung wurde unter anderem die USt 1985 und 1986 wieder aufgenommen. Adressat der erstinstanzlichen Bescheide war die „KG (RechNfg AG)", jener des zweitinstanzlichen Bescheides (Berufungsentscheidung) die „KG".
Der
Mit diesem Beschluß wurde die Beschwerde als unzulässig zurückgewiesen. Die Kernaussagen lauten:
„§ 8 a Abs. 5 KWG normiert, daß die Einbringung den Rechtsübergang im Wege der Gesamtrechtsnachfolge bewirkt ... Diese tritt mit der Eintragung der AG oder der Kapitalerhöhung in das Handelsregister ein; die Gesamtrechtsnachfolge ist im Handelsregister einzutragen.
Unter Berücksichtigung dieser nach § 8 a KWG erfolgten Einbringung war die ... KG zum Zeitpunkt der 'Zustellung' - anders als in anderen Fällen der Beendigung von Personengesellschaften des Handelsrechts, in welchen noch eine Abwicklung zu erfolgen hat (vgl. etwa das Erk. vom , 91/15/0013) - voll be...