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Werkleistungen an beweglichen körperlichen Gegenständen durch ausländische Unternehmer
Übergang der Steuerschuld auf den inländischen Leistungsempfänger?
Wird durch einen ausländischen Unternehmer eine Werkleistung an einem beweglichen körperlichen Gegenstand oder eine Besorgung einer Werkleistung an einem beweglichen körperlichen Gegenstand erbracht, so stellt sich die Frage, wo die Leistung steuerbar ist und wie die Rechnung auszustellen ist. Zwar wurden aufgrund der Zweiten Vereinfachungsrichtlinie etliche praktische Auslegungs- und Abgrenzungsprobleme zwischen funktionsändernder Werkleistung und „einfacher" Reparaturleistung beseitigt, jedoch stellt sich bei der Fakturierung immer wieder die Frage, ob ein ausländischer Unternehmer ohne Betriebsstätte in Österreich die Rechnung mit oder ohne Umsatzsteuer auszustellen hat.
Zur Klärung der vorliegenden Problemstellung soll an Hand eines konkreten Beispiels zunächst das maßgebende Leistungsverhältnis dargestellt und anschließend auf die anzuwendenden Bestimmungen des UStG 1994 eingegangen werden.
Leistungsverhältnis zwischen inländischem Auftraggeber und ausländischem Auftragnehmer
Ein Unternehmen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat erbringt bzw. besorgt eine Werkleistung (Reparaturleistung) an einem beweglichen körperlichen Gegenstand in Österreich für ein österreichisches Unternehmen. Die Repa...