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Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer
Verfassungswidrigkeiten sollten im AbgÄG bereinigt werden
Gaedke/Khun weisen in ihrem Artikel auf die Problematik der Grunderwerbsteuer bei der Neuregelung hin. Sollte bei Grundstücksverkäufen an Unternehmer eine höhere Grunderwerbsteuerbelastung auftreten, dann würde ein verfassungswidriges Ergebnis eintreten. Denn die Belastung der nichtabzugsfähigen Vorsteuer mit Umsatzsteuer war verfassungskonform, um Liegenschaftstransaktionen an Private und Unternehmer gleich zu behandeln. Die Möglichkeit der Verrechnung der Vorsteuer nach § 12 Abs. 14 UStG sollte nicht zu einem höheren Preis führen (was in der Praxis immer wieder passierte), weil dann für den Unternehmer kein Vorteil eingetreten wäre.
• Beispiel 1
Eine Eigentumswohnung wurde am um 2 Mio. S verkauft. Die nichtabzugsfähige Vorsteuer beim Verkäufer betrug 150.000 S. Bei Verkauf an einen Privaten unterlag dieser Betrag der Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr. Bei Verkauf an einen Unternehmer betrug der Preis auch 2 Mio. S, nur waren darin 150.000 S Vorsteuer enthalten, die nach § 12 Abs. 14 offen ausgewiesen wurden. Damit unterlagen 2 Mio. S der Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr.
Nach der Neuregelung würde der Unternehmer aber erheblich benachteiligt werden.
• Beispiel 2
Wie oben, an den Privaten...