Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerliche Behandlung einer Anteilsveräußerung vor der Umwandlung gemäß Art. II UmgrStG
Das BMF bestätigt die Auffassung, wonach sich die aus der Veräußerung von Kapitalanteilen einer umzuwandelnden Kapitalgesellschaft vor dem Umwandlungsbeschluß ergebenden steuerlichen Folgen nach den allgemeinen Grundsätzen des EStG (KStG) bestimmen, da die veräußernden Anteilsinhaber nicht an der Umwandlung teilnehmen und daher von den Regelungen des Art. II UmgrStG nicht berührt sind. Die die Umwandlung beschließenden Anteilsinhaber sind unabhängig vom Zeitpunkt des Anteilserwerbes mit Beginn des dem Umwandlungsstichtag folgenden Tages Rechtsnachfolger i. S. d. § 7 Abs. 2 UmgrStG. (