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Pensionsabfindung in Jahresraten
Negiert die Finanzverwaltung das Zuflußprinzip des § 19 EStG?
Die folgenden Ausführungen sollen die einkommensteuerliche bzw. lohnsteuerliche Problematik für den Fall darlegen, in dem eine vertraglich vereinbarte und seit Jahren bezahlte Pensionsleistung im Rahmen eines Ausgleichsverfahrens als „wiederkehrende Leistung" gemäß § 15 AO abgefunden wird, diese Abfindung aber auf Beschluß des Ausgleichsgerichtes in mehrjährigen Raten zu leisten ist. Die Praxis der Finanzverwaltung stützt sich hier auf die Lohnsteuerrichtlinien 1992 zu § 67 Abs. 8 lit. b EStG Rz. 760, die zur Annahme zwingen, daß der Grundsatz des § 19 EStG unbeachtet geblieben ist.
I. Zur Problematik der Ratenzahlung der Pensionsabfindung im Rahmen des gerichtlichen Ausgleichsverfahrens
Grundlage der vorliegenden Untersuchung sind der Gesetzestext und der darauf fußende Text der o. a. Lohnsteuerrichtlinien, im folgenden kurz Richtlinien genannt.
§ 67 Abs. 8 lit. b EStG (auszugsweise): „... mit der Hälfte des Steuersatzes, der sich bei gleichmäßiger Verteilung des Bezuges auf die Monate des Kalenderjahres als Lohnzahlungszeitraum ergibt ...".
Text der Richtlinien: „... wurden Teilbeträge ... zunächst mit einem niedrigeren Steuersatz versteuert, so ist die zu wenig entrichtete Steuer bei der Besteuerung der folgenden Teilbeträge nachträglich einzu...