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Einkommensteuer - Krankheitskosten
Krankheitskosten (§ 34 EStG)
Leidet die 38jährige arbeitslose und studierende Tochter an einer Wirbelsäulenverletzung, die in Österreich leicht behandelt werden kann, dann sind Reisekosten nach Kuba für diese Tochter samt ihren beiden Kindern keine Krankheitskosten ().
Anmerkung: Die Beschwerdeerhebung müßte strafrechtlich verfolgt werden, zumal nicht nur der Versuch unternommen wurde, eine Urlaubsreise im Ausmaß von 30.000 S abzusetzen, sondern auch Arztkosten in Höhe von 510 US-Dollar bei einem Kurs von 12,17 auf den sagenhaften Betrag von 64.770 S (und nicht richtig 6.207 S) umgerechnet worden sind. Ein versuchter Betrug zu Lasten der Steuerzahler?