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Einkommensteuer - Aufteilung Grund und Gebäude
Aufteilung Grund und Gebäude (§ 16 EStG)
Die Aufteilung der Anschaffungskosten bebauter Liegenschaften hat nach der Verhältnismethode zu erfolgen. Wenn die Behörde die Gesamtkosten dem Grund zurechnet, weil die Liegenschaften billiger gekauft worden sind, dann ist dies falsch, zumal die Gebäude (Biedermeierhäuser in schlechtem Zustand) Mieteinnahmen von 1 Mio. S erzielten ().