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Einkommensteuer - Software-Kauf
Software-Kauf (§ 10 EStG)
Wird von einem Programmierer ein umfangreiches Software-Programm um 9,5 Mio. S angekauft, dann liegt darin kein Ankauf eines Betriebes; denn alleine durch den Ankauf S. K 14eines Programmes ähnlich dem Ankauf der literarischen Werke durch einen Verleger wird der Erwerber nicht in die Lage versetzt, den Betrieb fortzusetzen ().