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Einkommensteuer - Mietvorauszahlungen
Mietvorauszahlungen (§ 10 EStG)
Abgezinste Vorauszahlungen von Mieten in Höhe von 70 Mio. S über eine längere Laufzeit von 15 bis 38 Jahren sind nicht als Erwerb eines Mietrechtes anzusehen; damit steht für Mietzinsvorauszahlungen auch vor der legistischen Klarstellung kein IFB zu ().