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Einkommensteuer - Liebhaberei bei Wohnungseigentum
Liebhaberei bei Wohnungseigentum (§ 2 EStG)
Wird bei der Vermietung einer Eigentumswohnung ein Gesamtüberschuß erst nach 17 Jahren ab Vermietung erzielt und werden in der Prognoserechnung keinerlei Reparaturaufwendungen etc. berücksichtigt und außerdem eine Sondertilgung unterstellt, dann ist davon auszugehen, daß sich der Zeitraum erheblich verlängern wird. Damit ist nach dem Erk. des verstärkten Senates von Liebhaberei auszugehen ().