Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Haftungsszenarien aus der Tätigkeit des Prüfstatikers
Die Baugesetze der Länder sehen für bestimmte Bauvorhaben vor, dass der Bauherr einen Prüfstatiker zu bestellen hat. Dieser soll als außenstehender Experte die Tragwerksplanung bei größeren Projekten überprüfen. Hand in Hand geht damit ein potenziell großes Haftungsrisiko für den Prüfstatiker. Der vorliegende Beitrag untersucht, in welchen Fällen und gegenüber welchen Personen eine Schadenersatzpflicht des Prüfstatikers bestehen kann.
1. Die Pflicht zur Bestellung eines Prüfstatikers
Für die erfolgreiche Realisierung eines Bauvorhabens ist das Zusammenwirken zahlreicher Personen in unterschiedlichen Funktionen erforderlich, so insbesondere jenes zwischen Planer und ausführenden Unternehmern.
In bestimmten Fällen ist zusätzlich die Bestellung eines besonderen Prüforgans vorgesehen. Konkret findet sich diese Verpflichtung in den OIB-Richtlinien, die der Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften in Österreich dienen. Die OIB-Richtlinien werden vom Österreichischen Institut für Bautechnik nach Beschluss in der Generalversammlung herausgegeben und stehen damit den Bundesländern zur Verfügung.
Damit die OIB-Richtlinien die Wirkung einer generell-abstrakten Rechtsvorschrift erlangen, müs...