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Einkünfte aus Kapitalvermögen ohne Kapitalertragsteuerabzug (Kennzahl 361)
Einkünfte aus Kapitalvermögen ohne Kapitalertragsteuerabzug (Kennzahl 361)
Darunter fallen
lZinsen aus Einlagen und Wertpapieren bei ausländischen Banken,
lErträge aus ausländischen Aktien,
lsteuerpflichtige Erträge aus Investmentfonds, die keinem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen.
lErträge aus und Rückkauf von bestimmten kurzläufigen Lebens- und Rentenversicherungen mit einer Höchstlaufzeit von weniger als zehn Jahren (§ 27 Abs. 1 Z 6 EStG), die ab abgeschlossen worden sind.