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bau aktuell 2, März 2016, Seite 76

Rotwein oder Grießbrei?

Rainer Kurbos

Die „Amtsdegustation“ durch das BVergG 2006 ist zweifelsohne eine, wenn schon nicht wichtige, so doch bemerkenswerte Neuerung und ein Beweis dafür, dass sich der Staat ungeachtet der leeren Kassen mit großer (Eigen-)Liebe vielfältigste Aufgaben aufbürdet! Die Rede ist von einer Stilblüte der BVergG-Novelle 2015.

In der letzten Minute haben die Abgeordneten eine „Klarstellung“ mit Breitenwirkung in die BVergG-Novelle 2015 eingefügt, die hauptsächlich Krankenhäuser betrifft. Geradezu symptomatisch für eine „Fehlfunktion“ (bei einem Polizeiverwaltungsstaat kann man nicht leicht von „Krankheit“ sprechen, obwohl die Assoziation naheliegt) der krebsgeschwürartig nach neuen Aufgaben angelnden Staatskrake!

Mit § 79 Abs 3 Z 9 BVergG 2006 wurde „klargestellt“, dass das Bestbieterprinzip auch für die Beschaffung von (bestimmten) Nahrungsmitteln gilt (Fleisch, Kuhmilch, Butter, Eier, Gemüse, Obst, eine richtig „nachvollziehbare Abgrenzung“ also, Kängurusteak – ja, Kängurumilch – nein).

Und waren schon bisher allerlei staatliche Dienststellen unter anderem dafür zuständig, den (für ihre jeweilige Aufgabe) besten Rechtsanwalt Österreichs zu küren, so wundert man sich, weil in der Regel nicht wahrgenommen wird, wie viel Rotw...

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