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SWK 4, 1. Februar 1998, Seite S 161

16% für Jungholz und Mittelberg (Kennzahl 035)

16% für Jungholz und Mittelberg (Kennzahl 035)

Der allgemeine Steuersatz von 20% ermäßigt sich auf 16% für die in den Zollausschlußgebieten Jungholz und Mittelberg bewirkten Umsätze durch Unternehmer, die einen Wohnsitz (Sitz), gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte im Zollausschlußgebiet haben. Dies gilt nicht für Lieferung und Vermietung von KFZ an Empfänger außerhalb des Zollausschlußgebietes.

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