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Vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr
Vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr
Wenn Sie bei der Gewinnermittlung ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr haben, können Sie auch für die Umsatzbesteuerung dasselbe Wirtschaftsjahr verwenden. Falls Sie erstmalig für 1997 den Veranlagungszeitraum für die Umsatzsteuer und für die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer gleichschalten wollen, haben Sie die Umsatzsteuererklärung für 1997 nur für das Rumpfwirtschaftsjahr vom bis zum Beginn des Wirtschaftsjahres 1997/98 abzugeben (siehe SWK 1986/Heft 12, A II 21 f).