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SWK 14, 15. Mai 1998, Seite R 48
Verfahren: Wiederaufnahme
•Eine Wiederaufnahme des Verfahrens muß von der Finanzbehörde nicht bewilligt werden, wenn die vorgelegten Beweismittel nicht neu hervorgekommen sind - (§ 303 BAO), (Abweisung)
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