zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 14, 15. Mai 1998, Seite R 48

Verfahren: Wiederaufnahme

Eine Wiederaufnahme des Verfahrens muß von der Finanzbehörde nicht bewilligt werden, wenn die vorgelegten Beweismittel nicht neu hervorgekommen sind - (§ 303 BAO), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: Voller Text der Entscheidungen auf Anforderung gegen Kostenersatz (Postkarte an SWK, Postfach 351, 1211 Wien).
Daten werden geladen...