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Tod eines Freiberuflers: Aufgabegewinn
•Beim Tod eines freiberuflich Tätigen ist ein Aufgabeverlust/Aufgabegewinn dann beim Verstorbenen festzustellen, wenn nicht von einem Übergang des Betriebes an die Erben gesprochen werden kann - (§ 4 Abs. 3 EStG)
„Der VwGH hat sich mit der Frage, ob der Tod eines freiberuflich Tätigen noch bei diesem eine Betriebsaufgabe bewirke, in seinem Erkenntnis vom , 85/14/ 0015 ... auseinandergesetzt. Danach ist entscheidend, ob dem Erben vom Erblasser betrieblich verwendete Wirtschaftsgüter von solchem Umfang und Gewicht zufallen, daß von einem Übergang des Betriebes des Erblasser an den Erben gesprochen werden kann. Als Beispiele für einen ärztlichen Betrieb wurden vom VwGH dabei ein Röntgeninstitut oder ein medizinisch-diagnostisches Laboratorium genannt. Es könne ein Betriebsübergang aber auch auf eine eingerichtete Praxis eines praktischen Arztes treffen.
Im Beschwerdefall wurde im Berufungsverfahren ausdrücklich behauptet, die vom Erblasser betrieblich verwendeten Wirtschaftsgüter hätten keinen Wert mehr dargestellt. Mit diesem für die gegenständliche Frage, ob der Tod des im 72. Lebensjahr verstorbenen Dr. Richard F. bereits eine Betriebsaufgabe bewirkt hat, entscheidenden Vorbringen hat ...