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SWK 14, 15. Mai 1998, Seite S 381

Die Einlagenrückzahlung gemäß § 4 Abs. 12 EStG

Einordnung nach dem

Mag. Dr. Christian Huber

Die in Anschluß an die Rechtsprechung des VwGHerfolgte Unterscheidung zwischen körperschaftlichen Einlagenrückzahlungen und Gewinnausschüttungen brachte mehr Sachgerechtigkeit und - wie häufig – mehr Komplexität. Diese Komplexität spiegelt sich schon in der Regelung des § 4 Abs. 12 EStG, in den bisherigen Anwendungsunsicherheiten und in der Länge und Differenziertheit des nunmehrigen BMF-Erlasses vom .Der Erlaß bringt jedoch einiges an Klarheit. Nachstehend sollen aus der Sicht des Rechtsanwenders die Hauptfragen zu § 4 Abs. 12 EStG anhand des Erlasses untersucht werden.

§ 4 Abs. 12 EStG fingiert die Rückzahlung von Einlagen durch eine Körperschaft an ihre Anteilsinhaber als Beteiligungsveräußerung. Die gleiche Fiktion gilt gemäß § 15 Abs. 4 EStG für Beteiligungen im Privatvermögen. Die Hauptfragen zu dieser Regelung sind daher:

1. Was sind Einlagen und wie sind sie zu erkennen (Identifikation der Einlagen)?

2. Wie ist die Rückzahlung von Einlagen erkennbar (Identifikation der Einlagenrückzahlung)?

3. Wie ist die Beteiligungsveräußerung beim Anteilsinhaber zu behandeln?

4. Wie wirken sich Umgründungen auf Einlagen aus?

5. Wo besteht unmittelbarer Handlungsbedarf aufgrund des Erlasses?

1. Identifikation der Einlagen (Evidenzkonto)

Der Gesetzesbegriff de...

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