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SWK 14, 15. Mai 1998, Seite K 8

Einkommensteuer - Künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung

Künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung (§ 34 EStG)

Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung bei Empfängnisunfähigkeit der Ehefrau können eine außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn der StPfl. vorher alle Möglichkeiten einer Ersatzleistung (Krankenkassenanträge etc.) ausgeschöpft hat (BFH , III R 84/96 in BB 1998, 774; dazu ausführlicher Artikel von Atzmüller, SWK-Heft 9/1998, Seite S 285).

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