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Einkommensteuer - Künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung
Künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung (§ 34 EStG)
Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung bei Empfängnisunfähigkeit der Ehefrau können eine außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn der StPfl. vorher alle Möglichkeiten einer Ersatzleistung (Krankenkassenanträge etc.) ausgeschöpft hat (BFH , III R 84/96 in BB 1998, 774; dazu ausführlicher Artikel von Atzmüller, SWK-Heft 9/1998, Seite S 285).