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Einkommensteuer - Mieterinvestition als Vorteil aus dem Mietverhältnis
Mieterinvestition als Vorteil aus dem Mietverhältnis (§ 28 EStG)
1982 wurde von einem Ehepaar ein Gebäude um 260.000 S erworben und ab 1984 an den Vater bzw. Schwiegervater auf unbestimmte Dauer um 3.000 S monatlich vermietet. Der Mieter hat 1984 umfangreiche Investitionen von fast 1 Mio. S durchgeführt, wobei im Vertrag festgehalten war, daß Mieterinvestitionen auf seine Kosten und ohneS. K 8 Ersatzanspruch durchgeführt werden können. Ende 1990 wurde das Bestandverhältnis beendet, da der Mieter seinen Betrieb aufgab. Den Wert der Mieterinvestitionen hat das Finanzamt im Jahr 1990 durch Gegenüberstellung des Verkehrswertes des Gebäudes mit und ohne Mieterinvestition ermittelt und den beiden Vermietern zugerechnet. Diese Vorgangsweise wurde vom VwGH bestätigt, der Bescheid aber infolge einer fehlerhaften Berechnung trotzdem aufgehoben ().
Anmerkung: Daß Mieterinvestitionen je nach Formulierung im Mietvertrag sofort oder erst bei Beendigung des Mietverhältnisses zu einer Einnahme führen, wird leider immer wieder übersehen (vgl. Kohler, Steuerleitfaden zur Vermietung).