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Einkommensteuer - Zinsen als Betriebsausgaben
Zinsen als Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG)
VwGH anerkennt Zinsen, die in wirtschaftlicher Betrachtungsweise für fremdfinanzierte Entnahmen im Rahmen des sog. Zweikontenmodelles entstehen, nicht als Betriebsausgaben (siehe Artikel Kohler in diesem Heft, Seite S 379, ).