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Einkommensteuer - Betriebsstättenbegründung durch Internet
Betriebsstättenbegründung durch Internet (§ 1 EStG)
In der BRD hat die Diskussion begonnen, wie Geschäftsabschlüsse über Internet behandelt werden. Derzeit wird versucht, durch Verlagerung eines Servers in ein ausländisches Niedrigsteuerland dort eine Betriebsstätte zu begründen; ob dies gelingt, ist nach dem derzeitigen Diskussionsstand in Deutschland noch zweifelhaft (Artikel in BB 1998, 771 f.).