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SWK 9, 20. März 1998, Seite R 24
KurzparkzonenG Tirol
•Der Zulassungsbesitzer eines Pkw kann wegen Übertretung des Tiroler Kurzparkzonenabgabegesetzes bestraft werden, wenn er eine Anfrage, wem er das Lenken eines vorschriftswidrig geparkten Fahrzeuges überlassen hatte, nicht beantwortet - (§ 2 Abs. 2 Tiroler Kurzparkzonenabgabegesetz), (Abweisung)
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