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Parkometergesetz Wien
•Der Zulassungsbesitzer eines Pkw kann wegen Übertretung des Wiener Parkometergesetzes bestraft werden, wenn er das Ansuchen um Auskunft über den Lenker des vorschriftswidrig abgestellten Fahrzeuges nicht so beantwortet, daß Zweifel an der konkreten Person auszuschließen sind - (§ 1 a Wr. Parkometergesetz), (Abweisung)
(, 0408)