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USt: Bildteppiche
•Die Lieferung von Bildteppichen unterliegt der Umsatzsteuer nicht mit dem ermäßigten Steuersatz für Kunstgegenstände, sondern mit dem Normalsteuersatz - (Z 44 der Anlage A zu § 10 Abs. 2 UStG 1992)
Der künstlerische Wert der Bildteppiche steht ihrer Einreihung in Kapitel 57 des Zolltarifes nicht entgegen. (Abweisung)
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