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SWK 9, 20. März 1998, Seite R 22
Wasserbezugsgebührenbescheid
•Liegt für einen bestimmten Zeitraum ein rechtskräftiger Wasserbezugsgebührenbescheid vor, so können für diesen Zeitraum nicht andere Wassergebühren vorgeschrieben werden - (Wassergebührenordnung der Gemeinde X.), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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