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Haftung des Geschäftsführers
•Der Geschäftsführer einer GmbH kann zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschulden der GmbH herangezogen werden, wenn er nicht dartut, daß er nicht dafür Sorge tragen konnte, daß die GmbH die Abgaben rechtzeitig entrichtet hat - (§ 9 BAO), (Abweisung)
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