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SWK 9, 20. März 1998, Seite R 21

Devolutionsantrag

Mit Eingehen des Devolutionsantrages bei der Oberbehörde geht die Zuständigkeit zur Entscheidung über das Rechtsmittel auf die Oberbehörde über - (§ 73 Abs. 1 AVG), (Aufhebung wegen Unzuständigkeit der belangten Behörde)

( bis 0271 u. a.)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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