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SWK 9, 20. März 1998, Seite R 21
Lustbarkeitsabgabe Linz
•Für die Vorführung von Videofilmen in Kabinen ist in Linz Lustbarkeitsabgabe zu zahlen - (§ 2 Lustbarkeitsabgabeordnung der Stadt Linz), (Abweisung)
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