Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bundesabgabenordnung - Motorsport kann gemeinnützig sein
BUNDESABGABENORDNUNG
Motorsport kann gemeinnützig sein (§§ 34 ff. BAO)
Sport setzt keine Ertüchtigung in Form von Leibesübungen vor, sondern nur eine Eignung zur körperlichen Ertüchtigung. Gemeinnützigkeit, auch wenn die geförderte Sportart unfallträchtig oder umweltbelastend ist (BHF , I R 13/97 in BB 1998, 199).