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SWK 9, 20. März 1998, Seite K 6
Körperschaftsteuer - Fremdenverkehrsförderung nicht gemeinnützig
ÖRPERSCHAFTSTEUER
Fremdenverkehrsförderung nicht gemeinnützig (§ 5 Z 6 KStG)
Eine Kapitalgesellschaft, die den Fremdenverkehr im Bereich einer Mautstraße fördern soll, ist nicht gemeinnützig ().