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SWK 9, 20. März 1998, Seite K 6

Körperschaftsteuer - Fremdenverkehrsförderung nicht gemeinnützig

ÖRPERSCHAFTSTEUER

Fremdenverkehrsförderung nicht gemeinnützig (§ 5 Z 6 KStG)

Eine Kapitalgesellschaft, die den Fremdenverkehr im Bereich einer Mautstraße fördern soll, ist nicht gemeinnützig ().

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