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Einkommensteuer - Gewerbliche Vermietung
Gewerbliche Vermietung (§ 10 EStG alte Fassung und § 23 EStG)
Die Vermietung von 103 dem MRG unterliegenden Wohnungen und die Vermietung von weiteren 17 freigemachten Wohnungen, wobei davon 11 Wohnungen kurzfristig vermietet worden sind (Anteil der kurzfristig vermieteten Wohnungen beträgt nur 10%), erfüllt nicht eine gewerbliche Vermietung. Damit stand vor dem kein IFB zu ().