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Einkommensteuer - Zinsabzug bei Dreikontenmodell anerkannt
Zinsenabzug bei Dreikontenmodell anerkannt (§ 4 Abs. 4 EStG)
Schuldzinsen für ein Darlehen, das in zeitlichem Zusammenhang mit dem Erwerb privater Ausgaben aufgenommen wird, sind als Betriebsausgaben abziehbar, wenn die Betriebseinnahmen auf einem anderen Konto angesammelt und entnommen werden. Leitet der Steuerpflichtige planmäßig betriebliche Einnahmen auf ein gesondertes Konto, um von diesem private Investitionen tätigen zu können, und werden die betrieblichen Aufwendungen von einem Kontokorrentkonto bezahlt, so sind die dort anfallenden Zinsen ebenfalls Betriebsausgaben. Dies gilt auch, wenn Betriebseinnahmen zur Tilgung eines privaten Darlehens verwendet werden und deshalb ein neues Darlehen zur Finanzierung der betrieblichen Aufwendungen aufgenommen wird (BFH-Beschluß des Großen Senates vom , GrS 1-2/95, in BB 1998, 298 f.; siehe dazu auch Artikel von Günter Söffing in BB 1998, 450 ff.).