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Einkommensteuer - Übergangsgewinn bei Beendigung einer Gesellschaft
Übergangsgewinn bei Beendigung einer Gesellschaft (§ 4 Abs. 3 EStG)
Wird eine Gesellschaft mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG durch den Tod des einen Gesellschafters beendet und gehen alle Vermögensgegenstände auf den restlichen Gesellschafter über, so ist für den verstorbenen Gesellschafter ein Übergangsgewinn zu ermitteln, auch wenn dieser Übergangsgewinn im wesentlichen aus nicht beglichenen, auf den Überlebenden übergehenden Honorarforderungen bestehen wird (BFH , IV R 18/97 in BB 1998, 409).