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SWK 8, 10. März 1998, Seite R 19

EuGH: Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer: Abgaben für die Einbringung von Grundstücken in eine Kapitalgesellschaft zulässig (Art. 10 und 12 der Kapitalansammlungs-RL)

1. Die Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital in der [geltenden] Fassung ... findet auf eine nationale Abgabe, die von dem im Zeitpunkt der Einbringung eines Grundstücks in eine Kapitalgesellschaft festgestellten Wertzuwachs erhoben wird, keine Anwendung. Hingegen findet sie auf die Registerabgabe, die Hypothekenabgabe und die Katasterabgabe Anwendung.

2. Artikel 12 der Richtlinie 69/335 in der geänderten Fassung ermächtigt einen Mitgliedstaat, in Abweichung von Artikel 10 der Richtlinie bei einer Erhöhung des Gesellschaftsvermögens einer Kapitalgesellschaft, die durch die Einbringung von Grundstücken erfolgt, Abgaben wie die Registerabgabe, die Hypothekenabgabe und die Katasterabgabe zu erheben, sofern diese Abgaben nicht höher sind als diejenigen, die in dem erhebenden Mitgliedstaat für gleichartige Vorgänge erhoben werden.

( Societá Immobiliare SIF SpA, Vorabentscheidungsersuchen des italienischen Tribunale civile e penale Venedig)

Anm...

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