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Grenzgänger Schweiz/Liechtenstein
• Schmutz- und Erschwerungszulagen, die ein Grenzgänger von seinem Arbeitgeber in der Schweiz oder in Liechtenstein erhält, können nicht begünstigt besteuert werden, weil diesbezüglich Österreich mit diesen Ländern keinen Informationsaustausch hat - (§ 68 Abs. 5 EStG 1972), (Abweisung)
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