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SWK 7, 1. März 1998, Seite R 16

Berufung: Zurücknahme

Eine Berufung ist als zurückgenommen zu erklären, wenn der Abgabepflichtige innerhalb der in einem Mängelbehebungsauftrag gesetzten Frist nicht einmal eine Prozeßerklärung abgibt, welche Änderungen beantragt werden - (§ 275 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE),
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