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SWK 7, 1. März 1998, Seite R 16
Familienbeihilfe: Anspruch
• Familienbeihilfe steht für ein Kind, das sich in Heimerziehung befindet, deren Kosten von der öffentlichen Hand getragen werden, nicht zu - (§ 6 Abs. 5 FLAG), (Abweisung)
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