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Trennungs- und Nächtigungsgelder
• Die an Arbeitnehmer ausbezahlten und nach Kollektivvertrag zustehenden Trennungs- und Nächtigungsgelder sind nicht steuerfrei, wenn die Arbeitnehmer täglich von ihrer Arbeitsstätte an den 32 bis 35 km entfernten ständigen Wohnort zurückkehren - (§ 68 Abs. 5 EStG 1988), (Abweisung)
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