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Grenzgänger Schweiz
• Der einem Grenzgänger entstehende Mehraufwand für das Mittagessen in der Schweiz, der durch den Kaufkraftunterschied zwischen Österreich und der Schweiz entsteht, kann nicht als erhöhte Werbungskosten berücksichtigt werden - (§ 16 EStG 1988), (Abweisung)
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