Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
GmbH-Geschäftsführer: Haftung
• Der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer einer GmbH kann im Verfahren über die Geltendmachung der Haftung Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgaben nicht mit Erfolg erheben - (§ 9 BAO), (Abweisung)
()