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Kommunalsteuer - Gesellschafter-Geschäftsführer
KOMMUNALSTEUER
Gesellschafter-Geschäftsführer (§ 2 KommStG)
Ein Geschäftsführer, der mit 97% an einer GmbH beteiligt ist, in den Räumlichkeiten der GmbH wöchentlich bis zu 80 Stunden tätig ist und dafür eine monatliche Entschädigung von 60.000 S erhält, unterliegt mit diesen Einkünften der Kommunalsteuer ().