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SWK 7, 1. März 1998, Seite T 25

Einigung der Koalitionspartner über das Familienpaket

Neuregelungen werden in zwei Etappen wirksam

(apa) - In zwei Etappen, 1999 und 2000, werden die zusätzlichen Familienförderungen vergeben, auf die sich die Koalition in Folge des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes (G 168/96, G 285/96 vom ) am 11. Februar geeinigt hat. Der Bund wird insgesamt 12,6 Mrd. S mehr zahlen, die Länder 600 Mio. S (zum Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen). Das ist aber noch nicht alles: Weitere Maßnahmen (wie Erhöhung des Karenzgeldes und Verbesserungen bei Schüler- und Lehrlingsfreifahrt) sollen ab 2000 noch etwa 1,5 Mrd. S an weiterer Familienförderung bringen.

Über Kinderbeihilfe und Absetzbetrag gibt es (in voller Höhe ab 2000) 500 S zusätzlich pro Kind und Monat; der Alleinverdienerabsetzbetrag wird künftig voll bis 5.000 S als Negativsteuer ausbezahlt. Eine zusätzliche Förderung gibt es für Mehrkindfamilien: Bis zu einem Einkommen von 42.000 S brutto (Höchstbemessungsgrundlage) wird es ab dem dritten Kind zusätzlich 400 S monatlich geben. Zum Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen wird eine weitere „Kindergartenmilliarde" aufgebracht - Bund und Länder zahlen dafür jeweils 600 Mio. S.

1999 wird es zunächst eine - betragsmäßig begrenzte - Übergangslösung geben: Zunächst werden 1999 Fam...

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