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EuGH: Verbrauchsteuersätze
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Verbrauchsteuern: Differenzierung von Verbrauchsteuersätzen nur für inländische Erzeugung von Elektrizität unzulässig (Art. 95 EGV)
Urteilstenor des EuGH: „Artikel 95 Absatz 1 EG-Vertrag verbietet es, daß eine Verbrauchsteuer, die auf einem nationalen System der Besteuerung von Energiequellen beruht, Elektrizität inländischen Ursprungs je nach der Art der Erzeugung mit unterschiedlichen Sätzen belastet, eingeführte Elektrizität dagegen unabhängig von der Art der Erzeugung mit einem einheitlichen Satz belegt, der, auch wenn er unter dem höchsten Satz für Elektrizität inländischen Ursprungs liegt, zu einer höheren Belastung der eingeführten Elektrizität - sei es auch nur in bestimmten Fällen - führt."
( Outokumpu Oy, Vorabentscheidungsersuchen des finnischen Uudenmaan lääninoikeus)
Anmerkung: Der diesem Urteil zugrundeliegende Sachverhalt des Ausgangsverfahrens betraf einen Rechtsstreit zwischen einem finnischen Unternehmen und der Bezirkszollkammer Helsinki über die Verbrauchsbesteuerung von Einfuhren von elektrischem Strom aus Schweden. Nach den finnischen Rechtsvorschriften über die Energiebesteuerung wird auf elektrischen Strom finnischen Ursprungs eine...